Die Bindung internationaler Organisationen an internationale Menschenrechtsstandards
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Das internationale Menschenrechtsschutzsystem ist zunächst als Antwort auf Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg entstanden und richtet sich an Staaten als potenzielle Menschenrechtsverletzer. Internationale Organisationen, allen voran die UNO, sind nach ihrer historischen Konzeption mit der Aufgabe betraut, Allgemeinwohl und Menschenrechte zu fördern. An Menschenrechtsverträge sind sie selbst nicht gebunden. Die Vorstellung, dass nur Staaten Menschenrechte verletzen, ist indes obsolet, wie etwa die black listing -Aktivitäten des UN-Sicherheitsrates oder die Finanzierung menschenrechtsadverser Projekte durch Weltbank und IWF vor Augen führen. Cornelia Janik zeigt daher methodische Ansätze auf, um die klassischen, auf Staaten zugeschnittenen Völkerrechtsquellen derart weiterzuentwickeln, dass sie auch internationale Organisationen zur Einhaltung internationaler Menschenrechte verpflichten.