Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012
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Das Stockwerkeigentum wirft interessante und heikle Fragen auf. Der zweite Luzerner Tag des Stockwerkeigentums der Weiterbildungsstufe „Weiterbildung. Recht“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern widmet sich auch dieses Jahr einigen der brennendsten Fragen. Es geht um „Stockwerkeigentum und Nachbarrecht“ (Dr. Raphaël Haas) und um „Dienstbarkeiten beim Stockwerkeigentum“ (Dr. Roland Pfäffli). Behandelt werden ferner „Die Nutzniessung an einem Stockwerkanteil“ (Dr. Kezia Baader-Schüle), „Der Ausschluss des Stockwerkeigentümers: Fallstricke unter Beachtung der neuen ZPO“ (Dr. Reto Strittmatter), „Der Verwalter und seine zivilrechtliche Verantwortung“ (Prof. Dr. Walter Fellmann), „Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum“ (Dr. Jörg Schwarz) und „Das Stockwerkeigentum de lege ferenda“ (Prof. Dr. Amédéo Wermelinger).
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Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012, Kezia Baader-Schüle
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- 2012
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- Titel
- Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Kezia Baader-Schüle
- Verlag
- Stämpfli
- Erscheinungsdatum
- 2012
- ISBN10
- 3727288345
- ISBN13
- 9783727288340
- Reihe
- Weiterbildung Recht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Das Stockwerkeigentum wirft interessante und heikle Fragen auf. Der zweite Luzerner Tag des Stockwerkeigentums der Weiterbildungsstufe „Weiterbildung. Recht“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern widmet sich auch dieses Jahr einigen der brennendsten Fragen. Es geht um „Stockwerkeigentum und Nachbarrecht“ (Dr. Raphaël Haas) und um „Dienstbarkeiten beim Stockwerkeigentum“ (Dr. Roland Pfäffli). Behandelt werden ferner „Die Nutzniessung an einem Stockwerkanteil“ (Dr. Kezia Baader-Schüle), „Der Ausschluss des Stockwerkeigentümers: Fallstricke unter Beachtung der neuen ZPO“ (Dr. Reto Strittmatter), „Der Verwalter und seine zivilrechtliche Verantwortung“ (Prof. Dr. Walter Fellmann), „Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum“ (Dr. Jörg Schwarz) und „Das Stockwerkeigentum de lege ferenda“ (Prof. Dr. Amédéo Wermelinger).