Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts
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Wie in beinahe der gesamten westlichen Welt wurde das Strafrecht während des vergangenen Vierteljahrhunderts auch in Deutschland umstrukturiert, um Verbrechensopfer besser vor Straftaten und deren Folgen zu schützen. Dieses Programm scheint auf den ersten Blick plausibel zu sein und einer angemessenen wohlfahrtsstaatlichen Programmatik zu entsprechen. Dennoch wird es aus einer kritischen Warte als ein scheinlegitimatorisches Unternehmen gedeutet. Nicht selten diene der Opferschutz der Rechtfertigung eines „punitive turns“, solle also für die Akzeptanz eines verschärften Strafrechts sorgen. Beide Sichtweisen wurden auf einer Tagung im Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung erwogen und anhand einer juristischen sowie empirischen Bestandsaufnahme geprüft. Dabei kamen Wissenschaftler verschiedener Disziplinen, aber auch Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft zu Wort. Der Sammelband dokumentiert alle auf dieser Tagung gehaltenen Vorträge und vermittelt dem Leser einen gleichermaßen aktuellen wie konzentrierten Eindruck von der überaus kontroversen Diskussion um die Stellung des Opfers im Strafverfahren.