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Behördenmitglieder in den obersten Führungs- und Aufsichtsgremien von öffentlichen Unternehmen

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In zahlreichen Gemeinwesen nehmen Behördenmitglieder, d. h. Parlamentsabgeordnete, Regierungsmitglieder und Staatsangestellte, in die obersten Führungs- und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen Einsitz. Mit der 'Abordnung' von Vertretern in Verwaltungsräte öffentlicher Unternehmen versucht das Muttergemeinwesen auf die Unternehmensentscheidungen Einfluss zu nehmen und die öffentlichen Unternehmen zu kontrollieren, um den verfassungsrechtlichen Steuerungsanforderungen nachzukommen. Dieses Steuerungsinstrument ist indessen mit zahlreichen Problemen verbunden: Es können Interessen- und Funktionskonflikte auftreten und Haftungsrisiken für das Gemeinwesen entstehen. Zudem wird die den öffentlichen Unternehmen eingeräumte Autonomie, um flexibel handeln zu können, relativiert. Die vorliegende Freiburger Dissertation widmet sich in einem ersten Teil dem Begriff des öffentlichen Unternehmens, der wirtschaftsverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Wirtschaftsteilnahme der öffentlichen Hand, den Organisationsformen und der Steuerung öffentlicher Unternehmen. In einem zweiten Teil werden zum einen die zahlreichen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Einsitznahme von Behördenmitgliedern in die obersten Führungs- und Aufsichtsgremien von öffentlichen Unternehmen stellen (z. B. Bestellung und Abberufung, Weisungsbindung, Informationspflichten, haftungsrechtliche Fragen, Unvereinbarkeiten, Ausstandspflicht in Verwaltungs- und Verwaltungsbeschwerdeverfahren), einer eingehenden Analyse unterzogen. Zum anderen wird die Frage geklärt, ob eine Vertretung des Muttergemeinwesens im Verwaltungsrat öffentlicher Unternehmen zur Sicherstellung einer angemessenen Steuerung geboten ist oder ob auf dieses Steuerungsinstrument verzichtet werden sollte.

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2012

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