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Das reformierte Restschuldbefreiungsverfahren ermöglicht Schuldnern, nach drei Jahren von Restschulden befreit zu werden, sofern sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten begleichen. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. Diese Regelung gilt für alle natürlichen Personen und ist nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt. Die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform bringt zahlreiche Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren mit sich. So wird die Wahrnehmung der Gläubigerrechte bei der Versagung und Erteilung der Restschuldbefreiung erleichtert. Der Insolvenzverwalter kann künftig auch Rechtshandlungen aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung anfechten und Gegenstände verwerten, selbst wenn Absonderungsrechte bestehen. Zudem kann das Insolvenzplanverfahren, bisher dem Regelinsolvenzverfahren vorbehalten, nun auch in der Verbraucherinsolvenz durchgeführt werden. Mieter von Genossenschaftswohnungen erhalten in der Insolvenz Schutz bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Die Neuregelungen werfen viele rechtliche und praktische Fragen auf. Das Buch bietet praxisnahe Hilfestellungen und erläutert die Neuerungen sowie deren Auswirkungen. Es gibt Handlungsempfehlungen für Schuldner, Berater, Schuldnerberatungsstellen und Gläubiger und enthält zahlreiche Tipps für die Praxis.
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Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform, Michael Merten
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- 2014
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