Die Realisierung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht
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Am 1.5.2011 ist die beim Beitritt Polens zur EU vereinbarte Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abgelaufen. Damit wurde zwischen Polen und Deutschland die Freizügigkeit aller unselbständig Erwerbstätigen hergestellt. Diesen Schritt hatten manche für problematisch gehalten und vor Gefährdungen der Kollektivvertrags- und Sozialleistungssysteme gewarnt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass der Austausch von Arbeitskräften zwischen Polen und Deutschland alles andere als ein neues Phänomen darstellt. Unter dem Dach der EU sind nun mit der Herstellung der Freizügigkeit neue Chancen verbunden: sowohl für die Menschen als auch die Volkswirtschaften in beiden Nachbarländern. Wie aber wird sich die freizügigkeitsbedingte Liberalisierung der Arbeitsmärkte in Polen und Deutschland auswirken? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, und welche Regelungen sollten möglicherweise getroffen werden? Diesen Fragen wird in den im Band abgedruckten Beiträgen nachgegangen. Sie basieren auf Vorträgen, die auf einer vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik und der Fakultät für Jura, Verwaltung und Ökonomie der Universität Breslau im November 2011 gemeinsam veranstalteten Tagung gehalten worden sind.