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Einfluss des Verfassungsrechts und des internationalen Rechts auf die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit in Ungarn

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Die nach der Wende schrittweise eingeführten Reformen haben in einigen Bereichen des Sozialrechts, wie in der Rentenversicherung oder bei den Familienleistungen, strukturelle Änderungen mit sich gebracht. In anderen Gebieten wurden nur oberflächliche „kosmetische“ Eingriffe vorgenommen. Ziel der Arbeit ist, festzustellen, welche Rolle bei der Ausarbeitung dieser Reformen die höchsten Rechtsnormen des Staates, die Verfassung und das internationale Recht, gespielt haben. Von besonderem Interesse ist die Wirkung der sozialen Grundrechte, die als Erbe des Sozialismus nach der Wende in der Verfassung erhalten blieben. Das Werk befasst sich zunächst ausführlich mit der Analyse des ungarischen Systems der sozialen Sicherheit. Zentral ist dabei die Bestimmung des Begriffes „soziale Sicherheit“ und eine der Zielsetzung entsprechende Systematisierung. Es folgt, nach der Auseinandersetzung mit den relevanten Begriffen, die Untersuchung des Einflusses der höchsten Normen auf das Gesetzgebungsverfahren und auf die Rechtsprechung. Die Arbeit beinhaltet zudem einen kompakten Exkurs über das neue Grundgesetz Ungarns, das vor kurzem verabschiedet wurde.

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2012

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