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Bundeswaldgesetz

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Das Bundeswaldgesetz, entworfen während der Reformära der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt, hat sich als flexibel auslegbares Gesetz erwiesen. Seit seiner Einführung 1975 hat sich das Gesetz im Rahmen der Umweltgesetzgebung erheblich entwickelt, unterstützt durch neue forst- und naturwissenschaftliche Erkenntnisse. Diese Entwicklungen beeinflussen maßgeblich die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Ermessensausübung bei der Anwendung des Gesetzes. Nach der Verabschiedung folgten das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie EU-Richtlinien zum Vogelschutz und zu Flora, Fauna und Habitaten. Die EU hat mittlerweile die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen als Ziel definiert, was bei der Auslegung waldrechtlicher Begriffe zu berücksichtigen ist. Zudem sind die Ergebnisse der Forschung in Botanik, Genetik, Ökologie und anderen naturwissenschaftlichen Disziplinen für die Anwendung des Gesetzes unverzichtbar. Diese Aspekte sind in die Kommentierung eingeflossen. Assessor Dr. jur. Klaus Thomas ist im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig tätig, wo er für Strukturförderung im ländlichen Raum, Realverbandsangelegenheiten sowie Rechtsangelegenheiten der Flurbereinigung und Domänenverwaltung verantwortlich ist. Zudem war er Lehrbeauftragter für Agrarstrukturverwaltungsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hildesheim und ist stellvertretender Vorsitzender d

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Bundeswaldgesetz, Klaus Thomas

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2018
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