Die Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG
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Der Missbrauch im Umsatzsteuerrecht zieht immer weitere Kreise: Deutschlandweit führt er zu Steuerausfällen von mindestens 10 Mrd. Euro pro Jahr, europaweit weisen Schätzungen mehr als 100 Mrd. Euro in jedem Jahr aus. Mit der Regelung der Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG will der Steuergesetzgeber einen Beitrag zur Missbrauchsbekämpfung leisten. Er hat damit vor etwas mehr als 10 Jahren in zweierlei Hinsicht Neuland betreten: Zum einen findet sich hier eine verfahrensrechtliche Vorschrift im UStG, zum anderen eröffnet eine Umsatzsteuer-Nachschau dem Finanzbeamten aber auch erstmals die Möglichkeit, ohne Vorankündigung beim Steuerpflichtigen eine Überprüfung seiner (umsatz-)steuerlichen Verhältnisse vorzunehmen. Hierdurch unterscheidet sich der Nachschautatbestand von anderen Prüfungshandlungen der Finanzbehörden. Der neue Leitfaden setzt sich intensiv mit § 27b UStG auseinander. Materiell-rechtlich wirft die Vorschrift in vielerlei Hinsicht Fragen auf: So ist einfachgesetzlich nicht deutlich, wie der Steuerpflichtige sich gegen eine Nachschau zur Wehr setzen kann. Vor allem aber stellen sich verfassungsrechtliche Fragen, die sich u. a. auf das Grundrecht des Schutzes der Wohnung (Art. 13 GG) und das Zitiergebot in Art. 19 Abs. 1 GG beziehen. In dem Werk werden zudem steuerstrafrechtliche Bezüge angesprochen, die sich aus dem Verhältnis zur strafbefreienden Selbstanzeige ergeben. Last, not least geht es aber auch um die Auseinandersetzung mit Fragen des Europarechts und in diesem Zusammenhang um eine Vereinbarkeit des § 27b UStG mit den Regelungen der MwStSystRL. Die umfassende Auseinandersetzung mit dem Tatbestand der Umsatzsteuer-Nachschau gibt aufgrund einer Vielzahl von Beispielen dem Rechtsanwender eine praktische Anleitung zum Umgang mit dem § 27b UStG.