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Die Vereinbarkeit der "50+1"-Regel mit dem Europarecht
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Die Studie misst die „50+1“-Regel an den unionsrechtlichen Bestimmungen des Wettbewerbsrechts und der Grundfreiheiten. Das Ergebnis liegt auf Linie des Schiedsspruchs des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen aus dem Jahre 2011, wonach die so genannte ‚Lex Leverkusen‘ wegen ihrer starren Stichtagsregelung unwirksam ist. Zur Begründung dieses Ergebnisses liefert die Untersuchung eine normorientierte Prüfung der „50+1“-Regel an den Vorschriften des Unionsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Eigenheiten des (Fußball-) Sports, die über Art. 165 AEUV zur vertraglichen Anerkennung gefunden haben. Das Werk schließt mit konkreten Optimierungsempfehlungen.
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2012
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