Die Insolvenzsicherung in den Durchführungswegen Pensionszusage und Unterstützungskasse
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Die Insolvenzsicherung in den Durchführungswegen Pensionszusage und Unterstützungskasse Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung haben meist einen langfristigen Charakter und sind, insbesondere bei den Durchführungswegen Pensionszusage und Unterstützungskasse, stark von der wirtschaftlichen Situation bzw. der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängig. Um eine ausreichende Sicherstellung der betrieblichen Altersversorgung zu gewährleisten, muss eine geeignete Insolvenzsicherung für die Versorgungsberechtigten getroffen werden. Der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat sich für viele Versorgungsberechtigte als Insolvenzsicherungsmittel bewährt. Jedoch greift der Schutz des PSVaG nicht in allen Fällen. Gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für leitende Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer muss oftmals eine privatrechtliche Insolvenzsicherung betrieben werden. Hier hat sich vor allem die Verpfändungsvereinbarung als geeignetes Sicherungsmittel durchgesetzt. Wie man diese rechtssicher gestaltet, um sich vor unangenehmen Folgen zu schützen, soll in diesem Buch aufgezeigt werden.