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Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen

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Abstract: Im Jahr 2000 wurden wesentliche Änderungen in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Die Reform erleichterte unter anderem die Einbürgerung durch eine deutliche Verkürzung der notwendigen Aufenthaltsdauer (von 15 auf acht Jahre) und führte erstmals Elemente des Geburtsortprinzips (ius soli) ein. Weitere Rechtsänderungen seit 2005 beinhalteten die Anforderung, für eine Einbürgerung Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen, die Einführung eines bundesweiten Einbürgerungstests sowie die uneingeschränkte Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei EU-Bürgern und Schweizern

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Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen, Martin Weinmann

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2012
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