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Das genehmigte Kapital der GmbH

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Das in Deutschland zuvor nur aus dem Aktienrecht bekannte genehmigte Kapital wurde im Zuge der umfassenden GmbH Reform 2008 durch das MoMiG eingeführt. Unter dem genehmigten Kapital, welches nun in § 55a GmbHG geregelt ist, versteht man im Kerngehalt die Übertragung der Entscheidungskompetenz über die Durchführung einer Stammkapitalerhöhung von der Gesellschafterversammlung auf die Geschäftsführung. So wie bei der Aktiengesellschaft, soll es nun auch bei der GmbH möglich sein, schnell und flexibel neues Kapital zu beschaffen und Kosten zu sparen. § 55a GmbHG wurde erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens in das MoMiG aufgenommen und war daher nicht Gegenstand einer vertieften inhaltlichen Auseinandersetzung. Es kommt hinzu, dass sich der Gesetzgeber bei der Gestaltung des § 55a GmbHG maßgeblich am Aktienrecht orientierte, allerdings nur eine vergleichsweise rudimentäre Regelung schuf, ohne näher auf Besonderheiten des GmbH-Rechts einzugehen. Die sich vor diesem Hintergrund stellenden Rechtsund Anwendungsfragen sind Gegenstand dieser Dissertation.

Parameter

ISBN
9783868444353
Verlag
Sierke

Kategorien

Buchvariante

2012

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