Die "hypothèque rechargeable" - eine wiederaufladbare Hypothek als Grundschuld "à la française"?
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In Frankreich wurde 2006 die hypothèque rechargeable eingeführt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die hypothèque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch «Wiederaufladung» weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollständig aufgehoben. Die hypothèque rechargeable ähnelt damit der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist einige Schwächen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese Hypothekenform annehmen wird.