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Zuverlässigkeit im Vergaberecht

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Unzuverlässigen Wirtschaftsteilnehmern droht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Verfahrensausschluss. Zudem können sie in behördliche Vergaberegister aufgenommen werden, was ihre Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen gefährden oder sogar verhindern kann. In dieser Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen solche Mechanismen rechtmäßig sind. Unternehmen können durch eine sogenannte Selbstreinigung ihre Zuverlässigkeit wiederherstellen. Aus dem deutschen Verfassungsrecht und dem Primärrecht der Europäischen Union lässt sich eine Pflicht für die Vergabestellen herleiten, diese Maßnahmen bei ihren Auswahlentscheidungen zu berücksichtigen. Für eine Selbstreinigung ist erforderlich, dass das Fehlverhalten der Vergangenheit aufgeklärt wird und Schritte unternommen werden, die ähnliche Ereignisse für die Zukunft verhindern. Diese Maßnahmen führen unter anderem in den Bereich der Corporate Compliance.

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2012

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