Die Selbstanzeige als Strafaufhebungsgrund des allgemeinen Strafrechts
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Entgegen dem aktuellen Trend befasst sich Andrew Patzschke mit der Ausweitung der Selbstanzeige. Er plädiert für die Einführung einer Selbstanzeigeregelung in das allgemeine Strafrecht. Aufgrund des geführten Nachweises, dass Steuerhinterziehung einen Betrug gegenüber dem Steuergläubiger darstellt, ist in § 371 AO eine ungerechtfertigte Bevorzugung des Steuerhinterziehers gegenüber dem Betrüger zu sehen. Andrew Patzschke führt den Nachweis, dass das gesamte Nachtatverhalten des Strafrechts auf einen einheitlichen Grundgedanken zurückzuführen ist. Weiterhin stellt er fest, dass die Anforderungen an das strafbefreiende Nachtatverhalten im Steuerstrafrecht bis auf theoretische Ausnahmen identisch sind. Es besteht also kein Grund, die Selbstanzeige auf die Steuerhinterziehung zu beschränken.