Geschäftsgeheimnisse des Versicherers
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In einer Gesellschaft, in der Transparenz von immer größerer Bedeutung ist, wird zunehmend auch von Versicherungsunternehmen umfassende Offenlegung verlangt. Das führt naturgemäß zu einem Konflikt mit ihren Geheimhaltungsinteressen, der vom Gesetz nicht gelöst wird. Beispielsweise ist das Interesse des Versicherers an Geheimhaltung seiner Kalkulationen und Kostenstrukturen nicht vereinbar mit dem Interesse des Versicherungsnehmers an der Überprüfung seines Vertrags auf Diskriminierungsfreiheit. Auch die Transparenz staatlicher Stellen bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Geheimhaltungsinteressen der Versicherungsunternehmen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlicher Information. „Amtlich“ sind aber auch die von der BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit von den Versicherungsunternehmen erlangten Informationen, selbst wenn es sich bei ihnen um Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Autorin zeigt Wege zur Lösung der beiden skizzierten Interessenkonflikte auf und bietet damit Versicherungsunternehmen, BaFin und Gerichten Orientierung in diesen bisher noch wenig beleuchteten Problemfeldern.