Die Außenvertretung der Europäischen Union
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In der Europäischen Union haben die Akteure und Organe unterschiedliche Kompetenzen, so dass es manchem Bürger in den Mitgliedstaaten schwer fällt, in diesem „Kompetenzdschungel“ den Überblick zu bewahren. Wie muss es erst den Menschen gehen, die nicht in der Europäischen Union leben und diese nur von aussen betrachten? Wen nehmen sie als Repräsentant dieser Union wahr? In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher Akteur oder welches Organ die Europäische Union nach aussen vertritt. Die Europäische Union hat sich in den vergangenen Jahrzehnten beständig entwickelt und hat mit dem Vertrag von Lissabon eine neue vertragliche Grundlage. Hierin wird auch die Aussenvertretung der Europäischen Union vertraglich fixiert, doch es werden mehrere Akteure mit dieser Aufgabe betraut, so dass der Vertragstext die Frage der Aussenvertretung nicht eindeutig beantwortet. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung ist Gegenstand der Untersuchung, in welchen Bereichen die Europäische Union nach aussen agiert und welche Organe und Akteure die Aussenvertretung wahrnehmen. Kern der Untersuchung bilden die Kompetenzen des Präsidenten des Europäischen Rates und des Hohen Vertreters der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik. Neben einer ausführlichen Analyse der vertraglichen Grundlage wird auch hier die historische Entwicklung und insbesondere die Intention der Vertragsverfasser des Vertrages von Lissabon beleuchtet. Anschliessend wird die Kompetenzausübung des aktuell amtierenden Präsidenten des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik kritisch hinterfragt, um die Frage zu beantworten, wer die Europäische Union nach aussen vertritt.