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9. Berlin-Brandenburgischer Rindertag

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Das geltende Tierseuchengesetz, dessen Regelungen teilweise auf vorkonstitutionelles Recht zurückgehen, wurde mehrfach geändert, zuletzt Mitte 2004. Eine grundlegende Überarbeitung steht jedoch noch aus. Mit dem in Diskussion befindlichen Tiergesundheitsgesetz wird das Tierseuchenrecht neu gestaltet und an moderne Gesetzestechniken angepasst. Diese Neukonzeption ist notwendig, um der fortschreitenden Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts innerhalb der EU Rechnung zu tragen, die neben der Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf die Erhaltung der Tiergesundheit durch Prävention abzielt. Angesichts des steigenden Handels mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, die Träger von Erregern sein können, gewinnt die Prävention an Bedeutung. Vorbeugemaßnahmen sind entscheidend für die Erhaltung der Tiergesundheit und indirekt auch für die menschliche Gesundheit sowie für den wirtschaftlichen Wert von Nutztieren. Das Gesetz soll, im Kontext des aktuellen EU-Tiergesundheitsrechtsaktes, der die gemeinschaftlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen zusammenfassen möchte, die Möglichkeiten für Präventionsmaßnahmen und deren Bekämpfung erweitern und die Grundlagen für Überwachungsmöglichkeiten verbessern. Der Titel des Gesetzes wurde daher in Tiergesundheitsgesetz geändert, um den Fokus auf die Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit zu betonen.

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9. Berlin-Brandenburgischer Rindertag, Kerstin Müller

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2012
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