Die Rechtsfolgen einer mittelbaren Patentverletzung nach § 10 Patentgesetz
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Das Haftungssystem des Patentrechts ist auf die Abwehr und den Ausgleich unmittelbarer Patentverletzungen gerichtet. Diese Anknüpfung birgt Schwierigkeiten in Fällen der mittelbaren Patentverletzung, in denen der Verletzer weder Täter noch Teilnehmer der unmittelbaren Patentverletzung ist. Diese Arbeit klärt, welche Rechtsfolgen eine mittelbare Patentverletzung nach sich zieht und in welchem Umfang diese geltend gemacht werden können. Schwerpunkt der Untersuchung sind der Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Durch die konsequente wortlautgetreue Anwendung der Anspruchsvoraussetzungen und die Berücksichtigung des Zwecks der mittelbaren Patentverletzung, einen umfassenden Vorfeldschutz zu gewähren, werden für alle Rechtsfolgen interessengerechte und angemessene Lösungen hergeleitet.