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Die Europäische Union im Völkerrecht

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Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Europäische Union (EU) zu einer internationalen Organisation mit Rechts- und Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig folgte die EU der Europäischen Gemeinschaft nach und übernahm deren Rechte und Pflichten. Seither tritt die EU als eigenständiges Rechtssubjekt im Völkerrecht auf, erwirbt Rechte, übernimmt Pflichten und gestaltet die Entwicklung des Völkerrechts maßgeblich mit. Im EuR-Beiheft 2-2012 beleuchten fünfzehn namhafte ExpertInnen aus Theorie und Praxis diese neuen Entwicklungen. Dabei geht es zunächst um die Stellung der EU als Völkerrechtssubjekt, deren Bindung an das allgemeine Völkerrecht sowie die Vertragsschlusskompetenzen und die außenvertretungsbefugten Organe. Im Anschluss daran wird die Stellung der EU in den Vereinten Nationen und der WTO untersucht. Der dritte Schwerpunkt ist das Verhältnis zum Europarat und insbesondere der angestrebte Beitritt zur EMRK. Schließlich geht es um die Rolle der EU im diplomatischen und konsularischen Verkehr.

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2012

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