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Juristendeutsch verständlich gemacht. Treffende Verben in der deutschen Rechtssprache

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Im Dienst der Genauigkeit muss das Recht sich seine eigenen Definitionen schaffen, die mit dem allgemeinen Sprachgebrauch oft nicht oder nicht ganz übereinstimmen. Außerdem haben sich im juristischen Sprachgebrauch viele Wörter und Wendungen erhalten, die in der Alltagssprache längst nicht mehr bekannt oder gebräuchlich sind. Oder sie werden in der Rechtssprache in einer besonderen Bedeutung benutzt, die sich oft nicht einmal in umfassenden Wörterbüchern der deutschen Sprache findet. Ebenso verhält es sich mit Vorsilben, die unter (manchen) Juristen noch üblich sind und die beim nicht juristischen Leser die Frage aufkommen lassen, ob dasselbe gemeint ist, wie bei der Bezeichnung, die sie aus der Alltagssprache kennen. In diesen Facetten soll die vorliegende Arbeit also das Juristendeutsch verständlicher machen.

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2012

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