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Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts baut auf der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung. Die GesbR bleibt von erheblicher praktischer Bedeutung. Das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 hat zwar keine Novelle der §§ 1175 ff ABGB hervorgebracht, jedoch weitreichende Auswirkungen auf das GesbR-Recht. Der Kommentar enthält umfassende Ausführungen zur neuen Vertretungsregelung des § 178 UGB, zur Registrierungspflicht nach § 8 Abs 3 UGB sowie zur veränderten Problematik der Vorgesellschaften. Angesichts der Reformbedürftigkeit der GesbR-Vorschriften in den §§ 1175 ff ABGB ist die Kenntnis des aktuellen Rechtsstands von großer Bedeutung. Es wird an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet, jedoch ist unklar, wie mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf verfahren wird. Selbst bei einer möglichen Novellierung wäre ein mehrjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, in dem die geltende Rechtslage für „Altgesellschaften“ Anwendung findet. Daher ist eine umfassende Kenntnis der bestehenden Rechtslage für die mögliche Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen unerlässlich.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Peter Jabornegg

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2012
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(Hardcover)
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