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Persönlichkeitsschutz juristischer Personen im europäischen Privatrecht

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Der Persönlichkeitsschutz juristischer Personen umfasst vor allem den Schutz der Geheimsphäre sowie den Schutz der Ehre. Was sind die markanten Unterschiede eines Persönlichkeitsschutzes in den verschiedenen europäischen Rechtsordnungen? Gewährt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, namentlich anerkannt in der Schweiz, Deutschland und Österreich, ein besonderes Schutzniveau? Markus Schulz geht diesen Fragen nach und widmet ein jeweils separates Kapitel der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie dem englischen Recht. Es wird ein weitergehender methodischer Ansatz gewählt als bei der klassischen Rechtskreistheorie. Über die sog. Mutter-Rechtsordnungen hinaus werden Rechtsprechung und Literatur aus „kleineren“ Staaten zur rechtsvergleichenden Analyse herangezogen.

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2013

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