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Strafurteil und Revisionsrecht in der Assessorklausur

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Die neu konzipierte Reihe Alpmann Referendariat bereitet systematisch auf das 2. Staatsexamen vor, indem sie sich auf die wesentlichen Probleme im Assessorexamen konzentriert. In den Bundesländern mit einer zweiten Strafrechtsklausur sind die gängigen Aufgabentypen das Strafurteil als Richterklausur und die Revision als Anwaltsklausur. Bei der Urteilsklausur erhalten die Bearbeiter ein Aktenstück, das aus Anklageschrift und Sitzungsprotokoll besteht, und müssen Urteilstenor sowie -gründe ausformulieren. Die Revisionsklausur erfordert das Aufspüren verfahrens- und materiellrechtlicher Fehler aus dem Strafurteil. Hierbei wird oft ein Gutachten zur Zulässigkeit der Revision und zur Begründung der Mängel gefordert. Das Buch vermittelt das notwendige Wissen zur Bewältigung dieser Klausuren, beginnend mit der Herangehensweise an die Urteilsklausur und den relevanten Formalien. Der zweite Teil behandelt umfassend das Strafverfahrensrecht, um Verfahrens- und Sachrügen zu erkennen. Die Darstellung folgt der Denklogik der Fallbearbeitung, mit Tipps zur Fehlervermeidung und Musterformulierungen. Verfasst von erfahrenen Praktikern, berücksichtigt es Literatur und Rechtsprechung bis September 2012 und richtet sich an Referendare.

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Strafurteil und Revisionsrecht in der Assessorklausur, Rainer Kock

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2013
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