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Dokumentieren in der Apotheke

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Jede Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, Vorgänge wie die Prüfung von Ausgangsstoffen, die Herstellung von Rezepturen und die Verwaltung von Betäubungsmitteln zu protokollieren. Die Grundlage bilden Vorschriften wie die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). In diesem Werk sind die wesentlichen Dokumentationspflichten einer Apotheke übersichtlich zusammengestellt und steckbriefartig beschrieben. Die nahezu 40 erforderlichen Dokumentationen lassen sich in fünf Bereiche gliedern: Herstellung und Prüfung, Arzneimittelabgabe und -sicherheit, Arbeitsschutz, Apothekenbetrieb sowie genehmigungspflichtige Arzneimittelversorgung und Vertrieb. Zu jeder Dokumentation werden die Rechtsgrundlage, der Zweck, die zu dokumentierenden Daten, Besonderheiten und Aufbewahrungsfristen kurz dargestellt. Dies bietet eine umfassende Übersicht über die notwendigen und rechtlich geforderten Dokumentationen in der Apotheke. Dr. Ute Stapel, Amtsapothekerin in Hamm und Lehrbeauftragte an der Universität Münster, ist als Autorin und Referentin verschiedener Apothekerkammern bekannt. Sie ist zudem stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) und hat bereits mehrere Werke im Govi-Verlag veröffentlicht.

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Dokumentieren in der Apotheke, Ute Stapel

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2013
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