Die §§ 21 ff. WpHG als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB
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Den Blick auf die Bedeutung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) haben nicht zuletzt spektakuläre Übernahmeversuche in der Automobilindustrie gelenkt. Der Verstoß gegen gesetzlich normierte Meldepflichten bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung führt zu Sanktionen, die das Gesetz selbst anordnet. Doch wie sieht es mit Vermögensschäden aus, die Anleger und Marktbeteiligte erlitten haben, weil ein Investor gegen Meldepflichten verstoßen hat? Lässt sich aus der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Normen ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch herleiten? Ob die §§ 21 ff. WpHG als Schutzgesetze im Sinne von § 823 II BGB anzusehen sind und deshalb zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen können, ist in der Rechtslehre umstritten. Bisher mangelte es überhaupt an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dieser für den Anlegerschutz und die Bankenpraxis wichtigen Frage. Diesem Mangel hilft - wohl erstmals - die vorliegende Veröffentlichung auf der Basis umfangreichen Materials ab. Die Arbeit gliedert sich in drei Teile, die logisch aufeinander aufbauen. In Teil 1 widmet sich der Verfasser nach einer Einführung den normativen Regelungen der §§ 21 ff. WpHG sowie der Problematik des Schutzgesetzes im Sinne von § 823 II BGB. Teil 2 bildet den Kern der Arbeit. Hier werden die §§ 21 ff. WpHG unter Anwendung der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre dahingehend untersucht, ob sie als Schutzgesetze im Sinne von § 823 II BGB gelten können. In Teil 3 zieht der Verfasser ein Resümee und fasst die Ergebnisse der Untersuchung prägnant zusammen.