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Die §§ 21 ff. WpHG als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

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Der Blick auf die Bedeutung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wurde durch spektakuläre Übernahmeversuche in der Automobilindustrie verstärkt. Verstöße gegen gesetzlich normierte Meldepflichten beim Erwerb und der Veräußerung bedeutender Beteiligungen führen zu Sanktionen, die das Gesetz selbst anordnet. Doch wie steht es um Vermögensschäden, die Anleger und Marktbeteiligte erlitten haben, weil ein Investor gegen diese Meldepflichten verstoßen hat? Ist es möglich, aus der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Normen einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch abzuleiten? Die Frage, ob die §§ 21 ff. WpHG als Schutzgesetze im Sinne von § 823 II BGB anzusehen sind und somit zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen können, ist in der Rechtslehre umstritten. Bisher fehlte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Thematik für den Anlegerschutz und die Bankenpraxis. Die vorliegende Veröffentlichung, basierend auf umfangreichem Material, adressiert diesen Mangel. Sie gliedert sich in drei logisch aufeinander aufbauende Teile: Teil 1 behandelt die normativen Regelungen der §§ 21 ff. WpHG und die Problematik des Schutzgesetzes. Teil 2 untersucht die §§ 21 ff. WpHG im Hinblick auf deren Geltung als Schutzgesetze. Teil 3 fasst die Ergebnisse der Untersuchung prägnant zusammen.

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Die §§ 21 ff. WpHG als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, Flemming Vasco Dönges

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2012
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