Konglomerate Unternehmenszusammenschlüsse
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Während Wettbewerbsbeschränkungen bei horizontalen Zusammenschlüssen anhand der Marktanteile oder der sonstigen Ressourcen ermittelt werden können, gestaltet sich die Prüfung konglomerater Zusammenschlüsse komplizierter. Denn hier ändert sich auf den jeweiligen Märkten zunächst nichts. Dies hat wohl auch die Rechtsprechung zu der Aussage veranlasst, dass konglomerate Zusammenschlüsse in der Mehrzahl der Fälle wettbewerblich neutral oder positiv und nur in Ausnahmefällen negativ zu werten sind. Diese Aussage trägt allerdings nichts zur rechtlichen Problematik bei, weil die Fusionskontrolle eben dann eingreifen muss, wenn die Ausnahme eintritt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den besagten Ausnahmen, wobei ein besonderer Fokus auf die Zusammenschlussverfahren Tetra Laval/Sidel und GE/Honeywell gelegt wird. Darüber hinaus wird anhand des Zusammenschlussvorhabens Axel Springer/Pro7Sat.1 die sich neu abzeichnende Gruppe der crossmedialen Effekte untersucht.