Die erweiterte Zustimmungslösung gemäss Art. 8 Transplantationsgesetz
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Die Schweiz weist europaweit eine der niedrigsten Organspenderquoten auf. Ein Erklärungsansatz könnte darin liegen, dass die Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung im Transplantationsgesetz verankert hat. Sie ist das Thema der vorliegenden Arbeit. Zunächst soll untersucht werden, ob diese Lösung die Persönlichkeit jener Personen, die in den Prozess der postmortalen Organentnahme involviert sind, ausreichend zu schützen vermag. Nach der persönlichkeitsrechtlichen Prüfung wird die erweiterte Zustimmungslösung eingehend kommentiert. Am Schluss wird ein rechtspolitischer Vorschlag erarbeitet, der das Ziel verfolgt, den Schutz der Persönlichkeit der Spenderinnen und Spender zu verbessern und gleichzeitig die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen.