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Virtueller Belegschaftswahlkampf

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Moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail und Internet sind im Berufsleben unverzichtbar geworden, was auch die Betriebsverfassung betrifft. Der Gesetzgeber hat die Nutzung dieser Mittel durch die Organe der Betriebsverfassung geregelt, jedoch wurde ein entscheidender Bereich ausgeklammert: der Belegschaftswahlkampf. Dieser lebt vom Austausch divergierender Meinungen und erfordert Werbung für eigene Kandidaten sowie kritische Auseinandersetzung mit konkurrierenden Listen. Virtuelle Kommunikationsmittel ermöglichen einen nahezu kostenfreien Wahlkampf in Echtzeit, nutzen jedoch die vom Arbeitgeber bereitgestellten Ressourcen. Dies birgt jedoch auch Risiken für den Arbeitgeber, da massenhafter Versand von Werbe-E-Mails zu Störungen des Betriebsfriedens und der Kommunikationssysteme führen kann. Ohne gesetzliche Rahmenbedingungen bewegen sich alle Beteiligten in einer rechtlichen Grauzone. In der Abhandlung „Der virtuelle Belegschaftswahlkampf“ wird umfassend untersucht, inwieweit Kandidaten virtuell für sich werben dürfen. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass die Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel für Wahlwerbung ohne Zustimmung des Arbeitgebers nur in extremen Ausnahmefällen zulässig ist. In der Regel müssen Wahlbewerber auf traditionelle Werbemittel zurückgreifen, was bedeutet, dass der virtuelle Belegschaftswahlkampf den klassischen Wahlkampf nicht bald ablösen wird.

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Virtueller Belegschaftswahlkampf, Stefan Lochner

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2013
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