Leipziger Gerichts- und Notarkosten-Kommentar
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Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) löst die bisherige Kostenordnung (KostO) ab, ändert das Kostenrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend und ist im August 2013 in Kraft getreten. Die hauptberuflichen Notare werden sich erstmals auf die systematische Trennung in einen Paragrafenteil und ein Kostenverzeichnis einzustellen haben. Anwaltsnotare kennen sie aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Richtern, Bezirksrevisoren und Kostenbeamten ist die neue Technik aus den übrigen Gerichtskostengesetzen bekannt. Der Leipziger Gerichts- & Notarkostenkommentar erläutert sämtliche Regelungen des GNotKG systematisch, lückenlos und mit wissenschaftlichem Anspruch und bietet damit allen mit dem Kostenrecht befassten Praktikern rechtzeitig zum Inkrafttreten der Reform das Hintergrundwissen und die Auslegungshilfe für den praktischen Umgang mit dem Gesetz. Bereits beim Zuschnitt der einzelnen Bearbeitungsteile wird konsequent das neue Recht angewendet. Zusammengehörige Fragen des neuen Rechts sind daher von Anfang an aus einem Guss bearbeitet. Bezüge zur KostO werden zu Anfang jeder Kommentierung hergestellt, überkommene Fragestellungen aber nur dort vertieft, wo das für die Anwendung des neuen Rechts bedeutsam bleiben wird. Herausgeber und Autoren haben dabei auf folgende Umstände besonderen Wert gelegt: Bezüge der Neuregelung zur Kostenordnung Erläuterung der inneren Systematik des GNotKG: Wertvorschrift und Geschäftswertregel einerseits, Geschäftswertregel und korrespondierender Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis andererseits Folgerung vom materiellen Geschäftsvorfall hin zum Geschäftswert und zutreffenden Gebührensatz Abrundung von Kommentierung durch Herstellung eines Gesamtzusammenhangs Fallbeispiele, Stichworterläuterung in alphabetischer Reihenfolge Das Autorenteam rund um die Herausgeber Renner, Otto, und Heinze ist mit der Kostenrechtspraxis vertraut und befasst. In enger Verbundenheit mit der Ländernotarkasse Leipzig und im wechselseitigen Austausch ihrer Kompetenzen machen sie ihre Expertise nun der Öffentlichkeit zugänglich. Mit dem Werk wollen sie den rechtspraktischen Umgang mit dem neunen Kostenrecht begleiten wie auch seine wissenschaftliche Diskussion bereichern.