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Grundrechte statt Arbeitsrecht?

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Für die Jubiläumstagung 2012 – 40 Jahre Traunkirchen - wurde ein grundlegendes Thema gewählt, nämlich die Frage „Grundrechte statt Arbeitsrecht?“. Auch das österreichische Arbeitsrecht wird in immer mehr Einzelfragen durch grundrechtliche Erwägungen beeinflusst; im Ausland meinen manche, die Prägung durch Grundrechte könne oder solle das traditionelle Arbeitsrecht ablösen. Der Beitrag von Robert Rebhahn geht auf mögliche Auswirkungen der Europäischen Grundrechtecharta auf das Arbeitrecht ein, wobei neben inhaltlichen Fragen die Abgrenzung des Anwendungsbereichs untersucht wird. Michaela Windisch-Graetz widmet sich Problemen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, insbesondere bei bisher kaum beachteten Erscheinungsformen. Christoph Kietaibl befasst sich mit dem Spannungsverhältnis von Privatautonomie und Diskriminierungsverboten und problematisiert unter anderem, inwieweit die Verwirklichung von Gemeinschaftsinteressen in jedem Fall durch eine Belastung des Privatrechtsverkehrs erreicht werden soll. Walter Schrammel befasst sich mit Fragen, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber in Bezug auf Pensionsansprüche entstehen, insbesondere mit der Prüfung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters. Martin Risak beschäftigt sich mit dem Einfluss der EMRK, in ihrer jüngeren Auslegung durch den EGMR, auf das Streikrecht, und deckt dazu Problemlagen im österreichischen Recht auf.

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Grundrechte statt Arbeitsrecht?, Robert Rebhahn

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2012
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