Ungerechtes Recht
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Alles Nachdenken über das Recht ist von der Gerechtigkeitsfrage begleitet, die sich einer Lösung durch rein formale Kategorien der Logik oder der verfahrensmäßigen Betrachtung entzieht. Die inhaltlichen Wertungen der Gerechtigkeit werden im Diskurs über Rechtsethik und soziale Verantwortung geprägt. Misslingt dieser Diskurs oder wird er von einer autoritären Staatsgewalt diktiert, geht der Rechtscharakter der vom Staat erlassenen Normen nicht per se verloren. Recht ist inhaltlich neutral und bestimmt sich allein als Willensakt des Gesetzgebers, gegebenenfalls innerhalb verbindlicher verfassungsrechtlicher Grenzen. Die Prominenz der „Reinen Rechtslehre“ Hans Kelsens, die das Recht als Norm nach deren Logik analysiert, ist nicht zufällig. Schon aus methodischen Gründen bildet das rechtspositivistische Credo die Grundlage der modernen Jurisprudenz ebenso wie der rechtshistorischen Forschung. Den Rechtspositivismus stellen Erfahrungen ungerechten Rechts in Frage - die es bei striktem Beharren auf dieser Position gar nicht geben dürfte. Doch nicht zuletzt die totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts fordern die Frage nach den Grenzen des Rechts heraus, die sich auch für andere Epochen stellt. Dabei betritt der vorgelegte Band „Ungerechtes Recht“ insoweit Neuland als er über die auf die Gesetzgebung fokusierte rechtsphilosophische Diskussion der Kelsenschen Normlogik hinaus die Frage nach den Grenzen des Rechts auch für die richterliche Urteilstätigkeit und das exekutive Verwaltungshandeln stellt.