Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel
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Für die Umsatzbesteuerung des öffentlichen Sektors existieren komplexe Regelungen in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) und im nationalen Recht. Canz stellt die komplizierten systematischen Zusammenhänge zwischen Richtlinienrecht und den nationalen Besteuerungsregelungen im Umsatz- und Körperschaftsteuerrecht dar. Außerdem analysiert er die Europarechtskonformität der nationalen Besteuerungsregeln unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung und des Schrifttums. Der Autor zeigt, dass die partielle steuerliche Verschonung der öffentlichen Hand nach der MwStSystRL das Ergebnis eines politischen Kompromisses ist und die Motive des Richtliniengebers nur vermutet werden können. Er weist nach, dass nach der gegenwärtigen rechtlichen Situation eine rechtsformneutrale Besteuerung nicht gewährleistet ist. Es werden die Anforderungen thematisiert, die von Rechtsprechung und Schrifttum im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte insbesondere an die europarechtlichen Begriffe „Einrichtung des öffentlichen Rechts“, „Ausübung öffentlicher Gewalt“ und „größere Wettbewerbsverzerrungen“ gestellt werden. In einem zweiten Schritt wird die Richtlinienkonformität der deutschen Regelungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, der nationalen Gerichte, der Verwaltung und des Schrifttums diskutiert. Die Analyse beinhaltet auch Ausführungen zum systematischen Verhältnis von § 2 Abs. 1 UStG zu § 2 Abs. 3 UStG und zum Merkmal des „Betriebs gewerblicher Art“ in § 4 Abs. 1 KStG. Canz gelangt zu dem Ergebnis, dass außersteuerliche Erkenntnisse aus dem Wettbewerbsrecht nutzbar gemacht werden können für die Interpretation des ungeschriebenen Merkmals „keine Ausübung öffentlicher Gewalt“. Dadurch wird zwar eine Dogmatik entworfen, die sich immer weiter vom Normtext entfernt, aber unter bestimmten Bedingungen mit den Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung vereinbar ist. In einem Praxisteil werden die Anforderungen formuliert, die an eine richtlinienkonforme Besteuerung von bestimmten Leistungen und Tätigkeiten der öffentlichen Hand zu stellen sind. Dabei werden auch Aspekte des Drittschutzes angesprochen. Schließlich wird ein alternatives Besteuerungskonzept entworfen, welches sich an vergangenen Regelungen orientiert.