Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
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Die Hauptursache von Unternehmensinsolvenzen liegt in der Unfähigkeit, fällige Zahlungspflichten zu bedienen. Allerdings gibt das Gesetz nicht vor, wann die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und daraus eine Antragspflicht folgt. Gleichermaßen ist nicht geregelt, welche Positionen einbezogen werden müssen, um ein Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit festzustellen. Problematisch ist dies vornehmlich, wenn der Schuldner eine juristische Person ist. Dieser Zustand ist insbesondere dahingehend als kritisch einzustufen, dass der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht allein für das Bestehen einer Antragspflicht entscheidend ist, sondern vielmehr weitreichende Konsequenzen etwa im Bereich der Haftung von Geschäftsführern hat. Im Zusammenhang mit den durch das MoMiG eingetretenen Änderungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht haben sich hier neue Fragestellungen und Haftungsrisiken ergeben, die Jana Dittmer eingehend erörtert.