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Primärmarkthaftung und Vermögensbindung der Aktiengesellschaft

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Während eine AG einem Aktionär für fehlerhafte Informationen über die Aktiengesellschaft aus der spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt (EM. TV) vollumfänglich haftet, wird eine Haftung aus sonstigen allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen unter Verweis auf den Vorrang der aktienrechtlichen Vermögensbindung bisher abgelehnt. Julia Wahl kommt demgegenüber zu dem Ergebnis, dass nur bestimmte Teile des Eigenkapitals der AG Schutzinteressen dienen, die der Haftung gegenüber Aktionären vorrangig sind, dass die AG den Aktionären aber mit anderen Eigenkapitalbestandteilen Schadensersatz (Wertdifferenz zwischen Ausgabepreis und tatsächlichem Wert) leisten kann. In diesem Rahmen kann die AG mit dem Investor auch vertragliche Abreden treffen. Eine weitergehende Haftung der AG besteht, wenn die Prospekthaftung als lex specialis oder eine Haftung für vorsätzlich falsche Informationen eingreift.

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Primärmarkthaftung und Vermögensbindung der Aktiengesellschaft, Julia Wahl

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Erscheinungsdatum
2013
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