Datenbeschädigung und Malware im Schweizer Strafrecht
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Die grosse praktische Bedeutung des Computerstrafrechts ist in der heutigen Zeit unbestreitbar. Trotzdem kommt es in der Schweiz nur selten zu Strafverfahren bzw. Verurteilungen wegen eines Delikts gegen die Integrität von Daten und Datenverarbeitungsanlagen. Es ist von einem grossen Dunkelfeld auszugehen, u. a. weil die Betroffenen häufig nicht einmal erkennen, dass ihre Geräte von Malware befallen sind. Das vorliegende Werk bearbeitet die Themenbereiche Datenbeschädigung und Malware erstmals monografisch für die Schweiz. Es wird insb. der in der Schweiz relevante Art. 144bis StGB beleuchtet. Die Bestimmung wird dabei mit den Vorgaben der Cybercrime Convention und den Regelungen des deutschen Strafrechts verglichen. Auf der Grundlage dieses Vergleichs werden schliesslich Vorschläge für eine Neugestaltung des Art. 144bis StGB unterbreitet.