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Offenheit für internationale Zusammenarbeit und Integration in supranationale europäische Zusammenhänge prägt den modernen europäischen Verfassungsstaat. Die am 28. Juni 1996 angenommene Verfassung der Ukraine sollte die Zugehörigkeit des neu entstandenen Staates zur westeuropäischen Verfassungstradition verdeutlichen und eine Rückkehr nach Europa symbolisieren. Allerdings zeigt der Verfassungstext keine klare Entschlossenheit zur aktiven Teilnahme an supranationalen Organisationen, da es an Grundlagen fehlt, die eine notwendige Einschränkung oder Übertragung von Hoheitsrechten ermöglichen. Die Studie untersucht, wie sich die ukrainische Verfassung und deren Praxis zur offenen Staatlichkeit positionieren, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme an der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Zusammenarbeit mit der EU, die ein Mindestmaß an Öffnung der nationalen Verfassung erfordern. Die Verfassung von 1996 betrachtet die Ukraine als „kooperativen Staat“, jedoch ist diese Offenheit allgemein und vorsichtig formuliert, was teilweise auf die historischen Gegebenheiten zurückzuführen ist. Zudem ermöglicht die vage Formulierung dem Gesetzgeber und der Judikative Spielraum für eine völkerrechtsfreundliche Auslegung, die jedoch oft durch politische Schwankungen beeinträchtigt wird. Die Studie beleuchtet die Entstehung der völkerrechtsrelevanten Verfassungsnormen, ihre Entwicklung durch Gesetzes- und Anwendungspraxis sowie di
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Die Offenheit der ukrainischen Verfassung für das Völkerrecht und die europäische Integration, Ruslana Vovk
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- 2013
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