Verletzungen des Mitgliedschaftsrechts eines Kleinaktionärs
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Nach den Regelungen des Aktiengesetzes ist der Schutz des Mitgliedschaftsrechts eines Aktionärs im Rahmen von Holzmüller-Maßnahmen sowie bei der Inanspruchnahme genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss noch immer lückenhaft. Gremieninterne Entscheidungen in Vorstand und Aufsichtsrat sind nicht anfechtbar und entfalten im Außenverhältnis uneingeschränkte Wirksamkeit. Da solche Maßnahmen mittels Einlegung präventiver Rechtsbehelfe üblicherweise nicht im Vorfeld ihrer Durchführung abwendbar sind, stellt sich die Frage nach einem effektiven nachträglichen Rechtsschutz des Aktionärs. Insbesondere dem Kleinaktionär bietet sich nämlich wegen der komplizierten und kostspieligen Bezifferung des eigenen Schadens im Rahmen des Schadensrechts nicht die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach, ob dieses Ergebnis hinzunehmen ist oder ob nicht vielmehr das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht Anknüpfungspunkt einer effektiven Entschädigungslösung sein kann. Ein strukturell vergleichbares Vorgehen hat die Rechtsprechung bereits im Rahmen der Rechtsprechung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht für richtig erachtet. Die Übertragung der dort entwickelten Grundsätze zu einer präventiv wirkenden Entschädigung von verfassungsrechtlich relevanten Rechtsverletzungen ist zentraler Bestandteil dieser Studie.