Die Auflösung der Fideikommisse und anderer gebundener Vermögen in Bayern nach 1918
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Mitten in der Revolutionszeit des Frühjahres 1919 wurden in Bayern nicht nur der Adel abgeschafft, sondern auch die Fideikommisse, die als seine wirtschaftliche Machtbasis betrachtet wurde. In den meisten Familien des bayerischen Hochadels existierten Familienfideikommisse. Bei ihnen handelte es sich um Sondervermögen, das einer besonderen Erbfolgeregelung unterlag und nur sehr beschränkt veräußerbar und belastbar war. So radikal die Abschaffung zunächst gedacht war, so mühevoll war dann ihre Umsetzung. Der Autor zeichnet anhand des von ihm ausgewerteten Archivmaterials neben den politischen Begleitumständen die tatsächliche Umsetzung der Auflösung dieses Rechtsinstituts nach, die überraschenderweise in Teilaspekten bis zum heutigen Tag nachwirkt.