Die Rechtsformwahl für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden nach nordrhein-westfälischem Landesrecht
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Die Untersuchung analysiert die für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden zur Verfügung stehenden Rechts- und Organisationsformen unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Landesrechts. Nach der Darstellung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden wird auf die Rechts- und Organisationsformen: Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts sowie die privatwirtschaftlichen Rechtsformen GmbH und Aktiengesellschaft eingegangen. Anschließend werden die Rechts- und Organisationsformen in einem Vergleich gegenüber gestellt und eine Bewertung vorgenommen. Das Fazit der Untersuchung geht auf die Besonderheiten der Rechtsformwahl der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sowie auf aktuelle Rahmenbedingungen ein.