Die Strafbarkeit der Erforschung des menschlichen Embryos durch Klontechniken
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Die Erforschung des durch Klontechniken erzeugten menschlichen Embryos setzt die Zerstörung des Embryos voraus. Der Mensch hat Rechte und ein Recht auf Würde aufgrund seiner Existenz. Die Würde des Menschen wird nicht gewährt, weil der Mensch besondere Eigenschaften hat, sondern sie wird allen Menschen mit dem Beginn des Lebens gewährt. Daraus folgt, dass ein geklonter Embryo wie ein natürlich erzeugter Embryo ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung eine Persönlichkeit hat. Daher sollte er auch als menschliches Leben geschützt werden. Wenn das menschliche Leben wegen des naturwissenschaftlichen Nutzens instrumentalisiert wird, verursacht dies eine Verletzung der Menschenwürde gemäß Art. 1 I 1 GG und des Lebensrechts gemäß Art. 2 II 1 GG in Deutschland. Aus diesem Grund sollten die meisten heutigen Biotechniken, darunter die menschliche Klonforschung, nicht nur unter dem Aspekt der Richtigkeit der Anwendung, sondern darüber hinaus auch unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, zu welchen Bedingungen diese Erforschung im Rahmen des ethisch Zulässigen erlaubt werden kann.