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Die Abwicklung von Staatsbankrotten im Völkerrecht

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Staatsbankrotte stellten im 19. Jahrhundert Staaten und Völkerrechtler vor große Herausforderungen. Ihre Abwicklung generierte völkerrechtliche Normen, zeigte aber auch die politischen Grenzen rechtlicher Regulierungen. Im Fokus dieser Untersuchung stehen vier Fallstudien: Griechenland (1824 – 1878), Ägypten (1862 – 1904), das Osmanische Reich (1854 –1907) und Venezuela (1902 – 1907). Während das 19. Jahrhundert in der Völkerrechtsgeschichte als Zeitalter des Positivismus gilt, zeigen staatliche Insolvenzabwicklungen, dass Akteure Recht vielfältig nutzten. Es sind zwei Phänomene zu beobachten: die Verrechtlichung und die Rechtsvermeidung. Die Arbeit identifiziert drei Rechtsphasen staatlicher Insolvenzabwicklungen und ihrer Widerspiegelung in der Wissenschaft. Am Anfang stand die überwiegende Rechtsvermeidung (ca. 1820 – 1880). Dann instrumentalisierten Völkerrechtler oftmals Ereignisse aus der Staatenpraxis für ihre Zwecke (ca. 1880 – 1910). Schließlich erfolgte eine partielle Kodifikation (ca. 1902 – 1907). Eine umfassende Insolvenzrechtsordnung schufen sie (bewusst) nicht.

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Die Abwicklung von Staatsbankrotten im Völkerrecht, Lea Heimbeck

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2013
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