Das Nachhaltigkeitsprinzip im Bundesnaturschutzrecht
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Die menschliche Gemeinschaft wird immer größer und komplexer und verlangt der Umwelt immer mehr ab. Aus diesem Grund wird es immer wichtiger, natürliche Ressourcen sparsam zu nutzen und damit für zukünftige Generationen zu erhalten. Diesbezüglich bietet das verfassungsrechtlich verankerte Nachhaltigkeitsprinzip einen wichtigen Ansatz und wird daher insbesondere in jüngster Zeit vielseitig diskutiert. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, inwieweit und in welcher Form das Nachhaltigkeitsprinzip speziell im aktuellen Bundesnaturschutzrecht Einzug gehalten hat, nachdem der Nachhaltigkeitsgedanke im BWaldG seinen nationalen Ursprung erfahren hat. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zunächst der Gehalt des Nachhaltigkeitsgedankens unter Berücksichtigung seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten im Sinne des Drei-Säulen-Modells abstrakt dargestellt und dessen rechtliche Qualität als Prinzip des Umweltrechts herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage werden anschließend die einzelnen Regelungswerke des Bundesnaturschutzrechts sowie die damit im engen Bezug stehenden EU-Rechtsakte im Hinblick auf eine „positiv-aktive“ und eine „negativ-abwehrende“ Funktion des Nachhaltigkeitsprinzips systematisch untersucht. Anknüpfungspunkt hierfür sind Wortl sowie Sinn und Zweck der relevanten Normen aus dem Bundesnaturschutzgesetz, Forstrecht, Bundesjagdrecht, Tierschutzrecht, Flurbereinigungsgesetz, Pflanzenschutzgesetz und Düngemittelrecht sowie der EG-Artenschutzverordnung, Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie. Hierbei lassen sich keine Regelungswerke finden, in denen das Prinzip nicht zumindest in Ansätzen erkennbar ist. So kann beispielsweise die Hegepflicht des Bundesjagdgesetzes als Ausdruck des Nachhaltigkeitsprinzips verstanden werden. Abschließend werden die umweltrechtlichen Instrumente, wie z. B. die Festsetzung von Naturschutzgebieten oder die Raumordnung, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Naturschutzrechts dargestellt, die geeignet sind, den Gedanken der Nachhaltigkeit in der Praxis umzusetzen. Obwohl sich die Instrumentalisierung aufgrund der gravierenden Prognoseunsicherheit noch als schwierig und unzureichend erweist, hat sich gerade in der Entwicklung der letzten Jahre sehr viel getan.