Die Stellung des Völkerrechts und des Europarechts in der litauischen Rechtsordnung
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Welche Stellung kommt dem Völkerrecht in der litauischen Rechtsordnung zu? Ist das Verhältnis von Völkerrecht und litauischem Recht monistisch oder dualistisch? Erkennt die litauische Rechtsordnung den Vorrang des Unionsrechts vor der Verfassung an? So lauten die Hauptfragen dieser Arbeit. Dabei werden auch die Wirkungen der Entscheidungen internationaler Instanzen wie des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen in Litauen und der Umgang der litauischen Gerichte mit den überstaatlichen Regelungen analysiert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die völker- und unionsrechtlichen Regelungen ein Bestandteil der litauischen Rechtsordnung sind und Anwendungsvorrang vor dem einfachen Gesetzesrecht genießen.