Risikomanagement und CIRS als Gegenstand der Krankenhaushaftung
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Klinisches Risikomanagement (RM) mit Fehlerberichtssystemen wie CIRS (Critical Incident Reporting System) ist nicht erst seit der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes wichtig, es dient sowohl als Maßnahme zur Erhöhung der Patientensicherheit und Qualitätssicherung als auch zur Fehler- und Haftungsprävention. Die Studie ist eine Handlungsempfehlung für jeden, der sich mit klinischem RM befassen muss. In verständlicher Weise – auch für Nichtjuristen – werden die Rechtsgrundlagen und Pflichten für ein klinisches RM mit CIRS erläutert, welche Pflichtverletzungen eine Haftung begründen können und wem insoweit die Beweislast im Arzthaftungsprozess obliegt. Die Arbeit verfolgt das Ziel, den Zusammenhang zwischen RM und dem Organisationshaftungsrecht des Krankenhausträgers darzulegen. Anhand ausgewählter Organisationspflichten werden Organisationsstandards aufbereitet. Zudem wird eine haftungsrechtliche Bewertung von Empfehlungen und Organisationsinstrumenten, wie etwa Checklisten und clinical pathways, vorgenommen.