Geschichte des Völkerrechts in Krieg und Frieden
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Das Völkerrecht hat eine mehr als 4000 Jahre lange Geschichte. Bis in das 17. Jahrhundert regelte es als Gewohnheitsrecht in verschiedenen Teilen der Welt die Beziehungen zwischen staatlich organisierten Gemeinschaften in Krieg und Frieden. Seither ging von Europa das zunehmende Bestreben aus, das Völkerrecht nicht nur gewohnheitsmäßig anzuwenden, sondern auch durch allgemeine Verträge zwischen mehreren Parteien zu setzen. Diese europäische Vertragspraxis fand zunächst auch in Amerika Anwendung und wurde seit Beginn des 19. Jahrhunderts verstärkt auch auf andere Teile der Welt ausgedehnt. Harald Kleinschmidt beschreibt den Strukturwandel des Völkerrechts vom Alten Vorderen Orient bis zur Gegenwart vor dem Hintergrund der mediterran-europäischen, islamischen und ostasiatischen Rechtstraditionen. Auf der Grundlage rechtsrelevanter Texte altsumerischen, altägyptischen, hethitischen, griechischen und römischen Ursprungs sowie der abendländischlateinischen, arabischen und ostasiatischen Kulturen verortet Kleinschmidt die Faktoren Völkerrechtsentwicklung sowohl im praktischen Handeln von Herrschern und Regierungen als auch in den jeweils zeittypischen Theorien des Rechts des Staats und der zwischenstaatlichen Beziehungen.