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Der Lebensabschnitt zwischen Säuglings- und Schulalter erscheint oft als reglementierungslos. Dennoch entstanden im 19. Jahrhundert bereits Institutionen wie Bewahranstalten, Kleinkinderschulen und Kindergärten, die heute zur Vereinheitlichung der sogenannten Kleinkindphase beitragen. Die Entscheidungen dieser Zeit prägen bis heute die öffentliche Kleinkindererziehung in Gesellschaft und Recht. Die Studie untersucht am Beispiel Bayerns die Entwicklung der öffentlichen Kleinkindererziehung, die sich von einer schichtspezifischen Einrichtung in Städten zu einer landesweiten, schichtübergreifenden Institution wandelte. Die Definition dieser Lebensphase geschah schrittweise: Beginnend mit der Schulpflicht, die den Übergang vom Klein- zum Schulkind normierte, über die früh staatlich normierte Kleinkindpädagogik bis hin zur 1910 festgelegten Abgrenzung nach unten. Das Zusammenspiel von gesellschaftlichem Engagement, staatlicher Unterstützung und Steuerung wird als Beispiel für regulierte Selbstregulierung dargestellt. Neben zeitgenössischen Zeitschriften und pädagogischen Werken werden vor allem erstmals ausgewertete bayerische Verwaltungsakten herangezogen, um die Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Kleinkindpädagogik zu beleuchten.
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Öffentliche Kleinkindererziehung in Bayern, Christian Lange
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- Erscheinungsdatum
- 2013
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