Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutsche Recht.
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Das vorliegende Werk des großen Rechtsgelehrten Otto Gierke versammelt einige von ihm in Schmollers Jahrbuch veröffentlichte Beiträge zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Auch nach der 1871 vollzogenen Reichsgründung behielt in Deutschland zunächst noch eine Vielzahl an Gesetzbüchern ihre Gültigkeit, etwa das Preußisch Allgemeine Landrecht oder der Code Civil. Es sollte bis 1888 dauern, bis eine Expertenkommission den ersten Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches vorlegte. Diesen ersten Entwurf analysiert Gierke genau: neben allgemeinen Dingen wie Sprache oder Geltungsbereich untersucht er dabei auch einzelne Rechtsgebiete des Entwurfs, etwa das Familienrecht oder das Erbrecht. Wie viele seiner Zeitgenossen war Gierke ausgesprochen unzufrieden mit dem ersten Entwurf und plädiert dafür, eine neue Kommission einen neuen Entwurf ausarbeiten zu lassen. So kam es letztendlich auch: Ein neuer Entwurf wurde 1895 vorgelegt und, mit einigen Änderungen, 1896 vom Reichstag angenommen. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch trat schließlich 1900 in Kraft.