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Die neue EU-Erbrechtsverordnung

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In Europa gibt es jährlich rund 450.000 Erbrechtsfälle mit Bezug zu einem anderen EU-Land. Die im August 2012 in Kraft getretene EU-Erbrechtsverordnung vereinfacht die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU und zu Drittstaaten. Ab August 2015 wird die Anwendung der Verordnung verpflichtend. Bereits jetzt müssen Anwälte und Notare die neue Rechtslage berücksichtigen und die richtige Rechtswahl treffen, insbesondere bei der Erstellung von Testamenten, die möglicherweise erst in vielen Jahren vollstreckt werden. Die Neuerscheinung bietet umfassende Informationen zur neuen Rechtslage bei Erbfällen mit Auslandsberührung. Beispielfälle mit Mustern und Formulierungsvorschlägen verdeutlichen die praktischen Änderungen durch die Verordnung. Umfassend behandelt werden Themen wie die EU-Erbrechtsverordnung im Kontext der EU-Regelwerke und des deutschen Rechts, die internationale Zuständigkeit, das europäische Nachlasszeugnis sowie ungelöste Problemstellungen. Zudem werden Besonderheiten bei der gewillkürten Erbfolge und der Ausschlagung sowie der Vergleich des anwendbaren Rechts in der aktuellen und zukünftigen Rechtslage anhand typischer Fallgestaltungen thematisiert.

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Die neue EU-Erbrechtsverordnung, Jutta Müller-Lukoschek

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2015
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(Hardcover)
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